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Der Agrarausschuss des Bundesrates hat heute die Beibehaltung der Molkerei- und Bundessaldierung beschlossen. Mehrere Länder brachten gemeinsam einen Antrag zur Verhinderung einer nationalen und einseitigen Milchmengenbegrenzung ein. Der Agrarausschuss stimmte dem Antrag zu.
Darin wurde sowohl einer Anhebung des Umrechnungsfaktors eine Absage erteilt als auch Änderungen am bestehenden System der Molkerei- und Bundessaldierung. Einseitige Mengeneinschränkungen ausschließlich in Deutschland ließen keine nachhaltigen Erzeugerpreissteigerungen erwarten und würden im EU-Binnenmarkt und sich öffnenden Weltmarkt verpuffen, hieß es in dem Antrag der Länder.
Anlässlich des Milchgipfels hat sich Bundesminister Seehofer dafür ausgesprochen, entsprechend einem Antrag Bayerns im Bundesrat die Meiereisaldierung abzuschaffen. In einer Pressemitteilung seines Ministeriums heißt es dazu, dass die Bundesländer ebenfalls den Antrag unterstützen wollten, so dass mit einer Abschaffung der Meiereisaldierung noch in diesem Wirtschaftsjahr zu rechnen sei.
Von daher stellt sich die Frage, wie sich die Abschaffung für den einzelnen Milcherzeuger auswirkt, und insbesondere für die Überlieferer.
Niemand hat etwas gegen gerechte Preise !
Niemand hat etwas gegen gerechte Löhne !
Niemand möchte Arbeitsplätze zerstören !
Trotzdem wurde die Margarine erfunden!
Trotzdem werden diese Bilder, wie viele vorher, bald Vergangenheit sein !
Nachdem wir in dieser Serie die Mengenbegrenzung verworfen haben, Änderungen bei Umrechnungsfaktor und Superabgabe nichts bringen und auch eine Umlage für das Aussetzen der Milcherzeugung fehl läuft,stellt sich die Frage : Was dann? Wir brauchen einen fairen Milchpreis,fordern Milcherzeuger. Gibt es den?
Derzeit sprießen die Ideen nur so aus dem Boden, wie es zu einer nachhaltigen Verbesserung bei den Milcherzeugerpreisen kommen könnte. Die meisten dieser Ideen konzentrieren sich auf eine Reduktion des Angebotes. Einer dieser Vorschläge lautet, die Meiereien sollen eine privatrechtliche Umlage von 0,5 ct je kg Milch einführen. Diese Mittel könnten dann zur Marktentlastung eingesetzt werden. Was ist davon zu halten?
Die fünf großen Lebensmitteleinzelhändler teilen sich heute 70 Prozent des deutschen Marktes. Allein die Discounter halten einen Marktanteil von 40 %. In diesem Nachfrage-Oligopol gibt der Käufer die Entscheidungen vor, während der Anbieter die Konditionen nur akzeptieren kann. Der Handel mit Lebensmitteln regelt sich heute zum großen Teil über Marktmacht. Angesicht der eigenen Ohnmacht bei der Preisgestaltung träumt mancher Milcherzeuger davon, endlich auf Augenhöhe mit Industrie und Einzelhandel zu verhandeln, indem die Milch in einem Milchboard gebündelt wird. Kann das funktionieren?
Im Jahr 2015 ist die Milchquote Vergangenheit. Wenn das Auslaufen der Milchmengenbegrenzung unvermeidbar ist, gibt es dann andere Wege, die Menge zu steuern? Die Milcherzeuger sollten mit einem eigenen Steuerungssystem einspringen, lautet eine verbreitete Forderung unter Milcherzeugern. Auch hier gilt aber: Viele Milcherzeuger halten dagegen, dass man die Mengensteuerung ruhig dem Marktpreis überlassen sollte, wie es bei Schweinen, Gemüse, Kartoffeln schon längst Alltag ist.
Vorschläge für eine "flexible Mengensteuerung" gibt es viele. Sie reichen von einer Fortführung der Milchquote ohne Saldierung über Anlieferbeschränkungen in der Meiereisatzung/Verträgen bis hin zu einem gemeinsamen Mengenmanagement. Wer auf die Mengensteuerung setzt, sollte aber bedenken:
Jedes Jahr neu das große Rätselraten: Wie hoch fällt die Superabgabe aus?
Überlieferer hoffen auf die Meiereisaldierung. Ist hier die Luft raus, setzt man auf die Bundessaldierung. Nur der Rest, der nicht untergebracht werden kann, wird mit der Superabgabe in voller Höhe belastet. Europaweit lässt man es in vielen Ländern entspannter angehen. Denn die Milchquote wurde im abgelaufenen Milchwirtschaftsjahr EU-weit netto um rund 2 Mio. t unterschritten. Während Deutschland und sechs weitere EU-Mitgliedstaaten ihre Garantiemengen um insgesamt rund 1,08 Mio. t überlieferten, hinkte die Milchproduktion in den übrigen Ländern um etwa 3 Mio. t hinter der Quote her.
Sofern die nationale Quote nicht überschritten wird, darf auch bei Vorliegen von einzelbetrieblichen Überlieferungen keine Superabgabe erhoben werden. Wurde im Zuge der üblichen „Vorauszahlungen“ bereits Superabgabe erhoben, müssen diese Mittel zwingend an die Überlieferer zurückerstattet werden.
Wird die nationale Quote überschritten, ist für die entsprechende Überlieferung Superabgabe nach Brüssel zu zahlen...
| Was ist die Steigerung von “Mindestlohn”? | Ein gerechter Mindestlohn. |
| Was ist die Steigerungsform für einen “gerechten Milchpreis”? | Gerechte Mindest-Produktpreise für alles. |
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