Analyse der Praxis bei der Erhebung der Milchabgaben

Wir, die Gruppe “Freier Milchmarkt” haben eine auf Steuerrecht spezialisierte Kanzlei, namentlich “BTK Brüggemann Trimpop Steuerberater, Rechtsanwälte” aus Hamburg beauftragt,
die von der Finanzverwaltung angewandte Praxis bei der Erhebung der Milchabgaben zu analysieren und auch zu bewerten, ob diese Praxis mit “Rechtstaatlichen Prinzipien” vereinbar ist.

Sie kommen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass hier ganz erhebliche Zweifel bestehen.

Lesen hierzu einen Artikel der Kanzlei BTK Brüggemann Trimpop