Wir meinen zur Superabgabe

Die Aufhebung der Fettkorrektur wäre das geeignete Instrument, um schnell und unbürokratisch eine Änderung im EU-Recht zu erreichen. Eine entsprechende Regelung könnte notfalls auch noch rückwirkend bis zur Fälligkeit der Superabgabe im August 2014 getroffen werden. Die Milchquotenverordnung sieht aktuell eine Vorauszahlungspflicht von mindestens 30% (maximal 100%) der ohne Saldierungen zu berechnenden Milchabgabe vor. Da diese Regelung allein von Deutschland angewandt wird und nicht auf einer europäischen Vorgabe beruht, fordern wir die sofortige Abschaffung dieser Regelung. Vor dem Hintergrund, dass selbst der Bundeslandwirtschaftsminister der Meinung ist, dass die Milchabgabe 2014/2015 mangels Rechtsgrundlage gar nicht mehr erhoben werden kann, wäre es reine Schikane, den Landwirten trotzdem die Kosten für Bankbürgschaften aufzuhalsen.

Aber auch auf europäischer Ebene müssen Konsequenzen aus den Feststellungen zur Umgehung des Europäischen Parlaments bei Erlass der Verordnung 1788/2003 gezogen werden. Hier wird sich zeigen, ob sich die Europäische Union bereit ist, Abgabenregelungen, die unter Verstoß gegen wesentliche Formvorschriften des Gesetzgebungsverfahrens zustande gekommen sind, trotzdem nach dem Motto „legal, illegal, schei…egal“ gegenüber Ihren Bürgern durchzusetzen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Bundesfinanzministerium, das vehement versucht, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dieser Frage zu vermeiden, ist die Hoffnung hier sehr begrenzt. Es ist aber zu erwarten, dass diese Rechtsfrage von den weniger befangenen Gerichten anderer Mitgliedsstaaten aufgegriffen wird, und so letztlich doch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes herbeigeführt werden kann.

 

Wir meinen zur Politik der EU-Kommission und unseres Bundeslandwirtschaftsministers

Die Milchquotenregelung läuft 2015 aus. Wir werden in die Milchmarktwirtschaft entlassen.

– Endlich –

Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft, in der sich alle Mitglieder zu Demokratie und zur Wahrung der Menschenwürde verpflichtet haben.

Wenn dieselben Politker, von denen die EU als großes Demokratieprojekt bezeichnet wird, eine Abgabe auf Milcherzeugnisse erheben und hierfür auf jede demokratische Legitimation verzichten, dann stellt sich die Frage nach der Ernsthaftigkeit derartiger Lippenbekenntnisse.

Konkret: Die Superabgabe wird seit dem 1.4.2004 unter Berufung auf eine Rechtsgrundlage erhoben, von denen alle Akteure (Kommission und die nationalen Landwirtschaftsminister) wissen, dass diese ohne die notwendige Parlamentsbeteiligung zustande gekommen ist. In Kenntnis dieser Rechtswidrigkeit soll nun unter allen Umständen bis zum formalen Ende die Abgabe durchgezogen werden. Hier ist die Kommission aufgefordert, dafür zu sorgen, dass es zu einem sofortigen Stopp der Milchquotenregelung kommt. Ebenso müssen die zu Unrecht mit der Milchabgabe belasteten Betriebe entschädigt werden.

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Wir meinen zur Milchqotenregelung und zu den vereinzelten Rufen nach einer „Nachfolgeregelung“

Die Milchquotenregelung und somit jegliche Mengenregulierung muss nicht nur wegen ihrer rechtlichen Mängel sofort aufgehoben werden; es darf auch keine „Nachfolgeregelung“ geben. Die Quote ist seit ihrer Einführung die „Geißel der Milchwirtschaft“, weil sie ihre Ziele, die Menge an der Nachfrage festzuschreiben und die Menge in der Fläche zu belassen, nicht erreicht hat. Niedrige Milchpreise bei steigenden Spezial- und Allgemeinkosten und dazu noch immense Quotennebenkosten lassen keine Produktion zu Vollkostendeckung zu.

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