Wir meinen zur Superabgabe

Die Aufhebung der Fettkorrektur wäre das geeignete Instrument, um schnell und unbürokratisch eine Änderung im EU-Recht zu erreichen. Eine entsprechende Regelung könnte notfalls auch noch rückwirkend bis zur Fälligkeit der Superabgabe im August 2014 getroffen werden. Die Milchquotenverordnung sieht aktuell eine Vorauszahlungspflicht von mindestens 30% (maximal 100%) der ohne Saldierungen zu berechnenden Milchabgabe vor. Da diese Regelung allein von Deutschland angewandt wird und nicht auf einer europäischen Vorgabe beruht, fordern wir die sofortige Abschaffung dieser Regelung. Vor dem Hintergrund, dass selbst der Bundeslandwirtschaftsminister der Meinung ist, dass die Milchabgabe 2014/2015 mangels Rechtsgrundlage gar nicht mehr erhoben werden kann, wäre es reine Schikane, den Landwirten trotzdem die Kosten für Bankbürgschaften aufzuhalsen.

Aber auch auf europäischer Ebene müssen Konsequenzen aus den Feststellungen zur Umgehung des Europäischen Parlaments bei Erlass der Verordnung 1788/2003 gezogen werden. Hier wird sich zeigen, ob sich die Europäische Union bereit ist, Abgabenregelungen, die unter Verstoß gegen wesentliche Formvorschriften des Gesetzgebungsverfahrens zustande gekommen sind, trotzdem nach dem Motto „legal, illegal, schei…egal“ gegenüber Ihren Bürgern durchzusetzen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Bundesfinanzministerium, das vehement versucht, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dieser Frage zu vermeiden, ist die Hoffnung hier sehr begrenzt. Es ist aber zu erwarten, dass diese Rechtsfrage von den weniger befangenen Gerichten anderer Mitgliedsstaaten aufgegriffen wird, und so letztlich doch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes herbeigeführt werden kann.